Solarpflicht für Parkplätze und Stellplätze: Bundesländer-Übersicht 2026
Übersicht der Solarpflicht für offene Parkplätze in Deutschland: Schwellenwerte je Bundesland (25 bis 70 Stellplätze), Geltung, Ausnahmen. Ingenieurbüro-Guide für Bauherren und Eigentümer.
Kurz beantwortet (Stand Oktober 2026). Eine bundesweite Solarpflicht für offene Parkplätze gibt es nicht: Sie ist Ländersache und gilt fast überall nur für neu angelegte Stellplatzanlagen. Laut der Übersicht des Ökozentrums NRW (Stand 18.09.2026) liegen die Schwellen bei mehr als 35 Stellplätzen in Baden-Württemberg und NRW (dort für Parkplätze von Nichtwohngebäuden), ab 35 in Hamburg und im Saarland, über 25 in Niedersachsen, über 50 in Hessen und Rheinland-Pfalz und ab 70 in Schleswig-Holstein. Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen kennen derzeit keine Solarpflicht für Parkplätze; in Brandenburg wurde die Regel 2026 wieder aufgehoben. Zusätzlich verlangt die EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 bis Ende 2029 Solaranlagen auf neuen überdachten Parkplätzen, die an Gebäude angrenzen, soweit technisch und wirtschaftlich machbar. Prüfen Sie vor der Planung immer den aktuellen Gesetzestext und die Auskunft Ihrer Bauaufsicht.
Dieser Artikel gibt eine vollständige Übersicht der aktuellen Solarpflicht-Regelungen 2026 für Parkplätze in Deutschland, mit den geltenden Schwellenwerten, Fristen, Ausnahmen und Sanktionen je Bundesland. Er erklärt außerdem, welche Unterlagen unser Ingenieurbüro für die Tragkonstruktion einer PV-Parkplatzüberdachung liefert.
Worum geht es bei der Solarpflicht für Parkplätze?
Die Solarpflicht für Parkplätze ist Landesrecht: Je nach Bundesland steht sie im Klimaschutzgesetz (z. B. § 23 KlimaG BW) oder in der Landesbauordnung (z. B. § 48 Abs. 1a BauO NRW), konkretisiert durch Verordnungen. Ein Bundesgesetz mit einer Parkplatz-Solarpflicht gibt es nicht. Die Pflicht bezieht sich auf offene Parkplätze ab einer bestimmten Anzahl von Stellplätzen und greift:
- überall beim Neubau des Parkplatzes,
- in einzelnen Ländern auch bei Erweiterung oder grundlegender Sanierung (siehe Tabelle, z. B. Schleswig-Holstein, Hamburg).
Ziel ist, bereits versiegelte Parkflächen für die Stromerzeugung zu nutzen.
Bundesländer-Übersicht 2026
| Bundesland | Schwelle (neue offene Parkplätze) | Gilt seit | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | mehr als 35 Stellplätze | 2022 | § 23 KlimaG BW, PV-Pflicht-Verordnung |
| Nordrhein-Westfalen | mehr als 35 Stellplätze (Parkplätze von Nichtwohngebäuden) | Bauanträge ab 1.1.2022 | § 48 Abs. 1a BauO NRW |
| Hamburg | ab 35 Stellplätzen (Neubau oder Erweiterung) | — | Hamburgisches Klimaschutzgesetz |
| Saarland | ab 35 Stellplätzen (gewerblich und öffentlich) | 1.9.2025 | LBO Saarland §§ 12a–12c |
| Niedersachsen | mehr als 25 Stellplätze | — | § 32a NBauO |
| Hessen | mehr als 50 Stellplätze | 29.11.2023 | Landesrecht Hessen |
| Rheinland-Pfalz | mehr als 50 Stellplätze, öffentliche Parkplätze einbezogen | 1.1.2023 (öffentliche ab 1.1.2024) | Landessolargesetz (LSolarG) |
| Schleswig-Holstein | ab 70 Stellplätzen (Neubau, Erweiterung, Sanierung) | 29.3.2025 (vorher 100) | Energiewende- und Klimaschutzgesetz |
| Brandenburg | keine (Regel 2026 aufgehoben) | — | ehemals § 32a BbgBO |
| Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | keine Solarpflicht für Parkplätze bekannt | — | — |
Quelle: Übersicht des Ökozentrums NRW, Stand 18.09.2026; für Baden-Württemberg und NRW zusätzlich der Gesetzeswortlaut. Ohne Gewähr: Maßgeblich ist das jeweils geltende Landesrecht.
Zwei Beispiele im Detail
Baden-Württemberg war Vorreiter: Nach § 23 KlimaG BW greift die Pflicht beim Neubau eines für die Solarnutzung geeigneten offenen Parkplatzes mit mehr als 35 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge, bei Bauantrag ab dem 1.1.2022. Nach der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPf-VO) ist eine Stellplatzfläche geeignet, wenn sie
- ausschließlich für Personenkraftwagen vorgesehen ist,
- eine Neigung von höchstens 10° aufweist und
- mindestens 4 Stellplätze unmittelbar nebeneinander hat.
Im Standardnachweis sind 60 % der geeigneten Stellplatzfläche mit Modulen zu belegen.
NRW verlangt die PV-Anlage beim Neubau offener Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen, die einem Nichtwohngebäude dienen, für Bauanträge ab dem 1.1.2022. Seit der Änderung der Landesbauordnung kann die Pflicht auch anders erfüllt werden, etwa durch eine solarthermische Anlage oder die Pflanzung von Laubbäumen auf der Stellplatzfläche; Einzelheiten regelt die Solaranlagen-Verordnung NRW (SAN-VO NRW) von 2024. Eine Nachrüstpflicht für bestehende Parkplätze besteht nicht.
Niedersachsen hat mit mehr als 25 Stellplätzen die niedrigste Schwelle der Übersicht. Bayern kennt dagegen keine Solarpflicht für Parkplätze.
Welche Stellplätze zählen?
Wie gezählt wird und welche Flächen als geeignet gelten, regelt jedes Land selbst. Am Beispiel Baden-Württemberg (PVPf-VO, Fassung 2021, seither mehrfach geändert):
- maßgeblich sind die Stellplätze für Kraftfahrzeuge des neuen offenen Parkplatzes; geeignet und damit zu belegen sind nur Flächen, die ausschließlich für Pkw vorgesehen sind
- ungeeignet sind unter anderem Flächen, die nur vorübergehend oder zu bestimmten Anlässen als Parkplatz genutzt werden, sowie Tiefgaragen, Parkhäuser und geschlossene Garagen
- ungeeignet sind auch Flächen, auf denen eine Solarnutzung eine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen würde
Ob etwa Lkw-Stellplätze, Ladezonen oder Fahrgassen mitzählen, ist in den Ländern unterschiedlich oder nicht ausdrücklich geregelt. Lassen Sie die Zählweise für Ihr Projekt vor dem Bauantrag von der Bauaufsicht bestätigen.
Ausnahmen — wann gilt die Solarpflicht nicht?
Ausnahmen und Befreiungen sind nicht bundeseinheitlich. Typische Ansatzpunkte in den Landesregelungen:
1. Fehlende Eignung der Fläche — die Pflicht gilt nur für Flächen, die nach Landesrecht zur Solarnutzung geeignet sind (in BW z. B. Pkw-Flächen mit höchstens 10° Neigung und mindestens 4 Stellplätzen nebeneinander).
2. Wirtschaftliche Unzumutbarkeit — in Baden-Württemberg kann eine (Teil-)Befreiung beantragt werden, wenn die Kosten der PV-Anlage die Baukosten des Parkplatzes um mehr als 30 % erhöhen; daneben gibt es eine Befreiung bei unbilliger Härte.
3. Widerspruch zu anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten — nach § 23 KlimaG BW entfällt die Pflicht, soweit ihre Erfüllung sonstigen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht.
4. Alternative Erfüllung — einige Länder lassen andere Erfüllungswege zu, z. B. NRW die solarthermische Anlage oder die Baumpflanzung.
⚠️ Wichtig: In Baden-Württemberg wird der Befreiungsantrag beim Neubau mit den Bauvorlagen eingereicht. Klären Sie Ausnahmen in jedem Land frühzeitig mit der zuständigen Behörde.
Sanktionen und Strafen
Sanktionen und Vollzug regeln die Länder unterschiedlich, in der Regel über die Bauaufsicht im Genehmigungsverfahren. Klären Sie die Anforderungen deshalb vor dem Bauantrag mit Ihrer unteren Bauaufsichtsbehörde.
Förderungen — welche Mittel kombinierbar?
Die Solarpflicht ist eine Vorgabe, keine Förderung. Folgende Instrumente können in Betracht kommen; Konditionen und Voraussetzungen ändern sich, prüfen Sie den aktuellen Stand direkt bei der jeweiligen Stelle:
- KfW-Programm 270 (Erneuerbare Energien – Standard) — Förderkredit
- EEG — feste Einspeisevergütung für Anlagen bis 100 kW, darüber Direktvermarktung mit Marktprämie
- Nullsteuersatz (0 % USt.) — seit 2023 für Lieferung und Installation von PV-Anlagen auf oder in der Nähe von Wohnungen sowie bestimmten Gebäuden des Gemeinwohls (§ 12 Abs. 3 UStG); bei Anlagen bis 30 kW gelten die Voraussetzungen als erfüllt. Gewerbliche Parkplatzüberdachungen fallen in der Regel nicht darunter.
- Länder- und Kommunalprogramme — Verfügbarkeit und Bedingungen beim jeweiligen Land bzw. der Kommune prüfen
Stromerzeugung und Wirtschaftlichkeit
Der Ertrag einer Parkplatzüberdachung hängt von Standort, Ausrichtung, Neigung, Verschattung und Modulleistung ab. Eine erste Abschätzung liefert das kostenlose Werkzeug PVGIS der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission; für die Wirtschaftlichkeit sind zudem Eigenverbrauchsanteil, Strompreis und Vergütung maßgeblich.
Für die Tragkonstruktion allein (ohne Module und Montage) rechnen wir bei Parkplatzüberdachungen mit 380–580 € pro m²; der genaue Wert ergibt sich aus der Tragwerksplanung. Module, Wechselrichter, Netzanschluss und Montage kommen hinzu.
Wie unser Ingenieurbüro Sie unterstützt
Sunrak plant und liefert ausschließlich die Tragkonstruktion der PV-Parkplatzüberdachung (Aluminium 6063-T5 eloxiert oder verzinkter Stahl Z275, Verbindungsmittel aus Edelstahl, montagefertig mit Montageanleitung). Module, Wechselrichter, Netzanschluss und Montage gehören nicht zum Lieferumfang; die rechtliche Prüfung der Solarpflicht bleibt Sache des Bauherrn und der Bauaufsicht.
- Tragwerksplanung vor dem Materialangebot — Lastannahmen und Wind-/Schneenachweise nach DIN EN 1991, bemaßter Übersichts- und Aufstellplan, Fundament- oder Verankerungsprinzip nach Ihren Daten, Stückliste und Montageanleitung
- Varianten Projekt (über 12 bis 50 kWp, 890 € netto) und Pro (über 50 bis 100 kWp, 1.490 € netto); größere Projekte auf Anfrage
- Materialangebot auf Grundlage der freigegebenen Pläne; bei Bestellung innerhalb von 90 Tagen für denselben Standort und Umfang und einem Netto-Materialwert von mindestens dem Fünffachen des Planungspreises werden 100 % des Netto-Planungspreises angerechnet
Die bezahlten projektspezifischen Pläne gehören Ihnen. Welche Bauvorlagen und Nachweise Ihre Bauaufsicht verlangt und ob eine Prüfung der Standsicherheitsnachweise nötig ist, klären Sie mit Ihrem Entwurfsverfasser; eine solche Prüfung gehört nicht zum Sunrak-Leistungsumfang.
Tragwerksplanung für meinen Parkplatz starten →
FAQ — Solarpflicht für Parkplätze
Mein Parkplatz hat genau 35 Stellplätze in BW — bin ich betroffen?
Nach dem Gesetzeswortlaut nein: Die Pflicht in Baden-Württemberg gilt für Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen, also ab 36. Lassen Sie die Zählweise im Zweifel von der Bauaufsicht bestätigen.
Zählen Behindertenstellplätze für die Schwelle?
Die Landesregelungen nennen sie nicht gesondert; es handelt sich in der Regel um Pkw-Stellplätze. Ob sie mitzählen und wie sie überdacht werden können (z. B. lichte Höhe), sollten Sie mit der Bauaufsicht klären.
Gibt es Bundesländer ohne Solarpflicht für Parkplätze?
Laut Übersicht des Ökozentrums NRW (Stand 18.09.2026) keine Solarpflicht für Parkplätze haben Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen; in Brandenburg wurde die Regel 2026 aufgehoben. Änderungen sind jederzeit möglich.
Wie hoch muss die PV-Überdachung sein?
Eine gesetzliche Einheitshöhe gibt es nicht; die Durchfahrtshöhe richtet sich nach den Fahrzeugen. Unsere Parkplatzüberdachungen liegen typischerweise bei 2,3 bis 3,2 m. Für Lieferfahrzeuge oder Lkw wird die Höhe in der Tragwerksplanung nach Ihrer Fahrzeugliste festgelegt.
Brauche ich Baugenehmigung oder Bauanzeige?
Das regelt die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes; größere Parkplatzüberdachungen sind in der Regel genehmigungspflichtig. Klären Sie das Verfahren mit der Bauaufsicht. Sunrak liefert die Tragwerksplanung der Konstruktion (Lastannahmen, Pläne, Fundamentprinzip); Bauantrag, Lageplan, Brandschutz und eine gegebenenfalls vorgeschriebene Prüfung der Standsicherheit liegen bei Ihrem Entwurfsverfasser.
Welche Frist haben Bestandsparkplätze?
Anders als in Frankreich gibt es in Deutschland (Stand 2026) keine generelle Nachrüstpflicht für bestehende Parkplätze. Die Pflicht greift im Wesentlichen beim Neubau; einzelne Länder erfassen auch Erweiterungen oder grundlegende Sanierungen, etwa Schleswig-Holstein und Hamburg.
Kann ich Stromproduktion vermarkten?
Ja, im Wesentlichen über drei Wege: (1) Eigenverbrauch im Gebäude des Parkplatzbetreibers, (2) Einspeisung nach EEG (feste Vergütung bis 100 kW, darüber Direktvermarktung mit Marktprämie), (3) Lieferverträge (PPA) mit einem Abnehmer. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt vom Verbrauchsprofil ab.
Was kostet die Tragwerksplanung bei Sunrak?
Die Tragwerksplanung wird vor Beginn der Berechnungen bezahlt: Projekt (über 12 bis 50 kWp) 890 € netto, Pro (über 50 bis 100 kWp) 1.490 € netto, größere Projekte auf Anfrage. Das technische Dossier bleibt für den Kunden nutzbar, auch wenn er die Struktur nicht bei Sunrak bestellt. Bei einer Materialbestellung innerhalb von 90 Tagen für denselben Standort und Umfang wird der Studienpreis unter den angegebenen Bedingungen vollständig angerechnet.
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