Conditions générales Sunrak pour fabrication et livraison

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 24. Mai 2026

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Angebotsanfragen, Bestellungen, Verkäufe, Lieferungen oder Dienstleistungen, die über Sunrak, eine Marke von CGGK, erbracht werden.

Sunrak richtet sich sowohl an professionelle Kunden (Installateure, Ingenieurbüros, Parkplatzbetreiber, Landwirte, Kommunen) als auch an Privatkunden. Handelt der Kunde als Verbraucher im Sinne des anwendbaren Rechts, bleiben die zwingenden Bestimmungen des Verbraucherrechts anwendbar und gehen entgegenstehenden Klauseln vor.

2. Betroffene Produkte

Sunrak vertreibt maßgeschneiderte Metalltragstrukturen für Solarmodule: Solarcarports (1, 2, 3+ Autos), Photovoltaik-Überdachungen für Parkplätze, Dachbefestigungssysteme je Eindeckung, Bodenmontagesysteme, Balkon- und Flachdachhalterungen sowie Zubehör (Aluminium 6063-T5 eloxiert, verzinkter Stahl Z275, Halterungen, Edelstahlverbindungen A2/A4, Montagebausätze).

Die auf der Website gezeigten Bilder, Schemata, Illustrationen, Infografiken, Fotos und Maße dienen nur zu Informationszwecken. Verbindlich sind nur das angenommene Angebot, die Rechnung, die Auftragsbestätigung, die DIN-EN-1991-Berechnung und die freigegebenen bemaßten Pläne.

3. Angebot, Ingenieurbüro-Studie und Vertragsschluss

Verkauf auf Angebot setzt voraus, dass der Kunde wahrheitsgemäße Informationen übermittelt: Verwendungszweck, Maße, Postleitzahl (für Schnee- und Windzone DIN EN 1991), ggf. Dachtyp, Zugänglichkeit, Standortbedingungen, gewählte Solarmodule, gewünschte Termine, behördliche Auflagen.

Das Angebot wird auf Basis der übermittelten Informationen erstellt und enthält die technische Studie unseres Ingenieurbüros (Statiknachweis DIN EN 1991 Wind und Schnee, Pläne, Stückliste, Montageanleitung).

Sofern nicht anders angegeben, ist ein Angebot 30 Tage ab Ausstellung gültig.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot durch Unterschrift, schriftliche Rückmeldung, E-Mail-Zustimmung oder Anzahlungszahlung annimmt und die Anzahlung bei Sunrak eingegangen ist.

4. Preise

Die Preise werden in Euro angegeben, netto oder brutto je nach Kundenstatus und Anzeige. Transport-, Zoll-, Lager-, Versicherungs-, Verwaltungs-, Installations- oder Fundamentkosten können zusätzlich berechnet werden, wenn sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

Mündlich, per Nachricht oder auf der Website mitgeteilte Preise sind unverbindlich, solange sie nicht in einem gültigen unterzeichneten Angebot festgehalten wurden.

5. Zahlung: 50 % Anzahlung zur Produktionsfreigabe, Restzahlung vor Versand — Sonderanfertigungen 100 % bei Bestellung

Regelfall: Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt, ist bei Auftragsbestätigung eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrags brutto oder netto je nach Fall zu leisten. Diese Anzahlung gibt die Produktion frei.

Der Restbetrag ist vor Versand der Ware fällig. Es erfolgt keine Versandfreigabe, solange der Restbetrag nicht bei Sunrak eingegangen ist. Die Übergabe der finalen Dokumente (As-built-Pläne, unterzeichnete Montageanleitung) erfolgt ebenfalls zu diesem Zeitpunkt, sofern anwendbar.

Sonderanfertigungen: Strukturen, die vollständig nach Kundenvorgaben gefertigt werden — Sondergrößen, Spezialverankerungen, individuelle RAL-Beschichtung, spezielle Geometrie, Wallbox-Integration mit Maßanfertigung, Überdachungen mit eigenständiger Konstruktion — sind zu 100 % bei Bestellung mit der Angebotsvalidierung zu zahlen. Diese Regel reflektiert die Unmöglichkeit, eine nach Ihren Spezifikationen gefertigte Struktur weiterzuverkaufen. Der Sonderanfertigungscharakter wird ausdrücklich im Angebot vermerkt und vom Kunden mit der Unterschrift akzeptiert.

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Zahlung per Banküberweisung auf das im Angebot oder in der Rechnung angegebene Konto. Bank-, Wechsel- oder internationale Zahlungsgebühren trägt der Kunde.

Bei Vorauszahlung wird kein Skonto gewährt. Jeder Zahlungsverzug führt ohne vorherige Mahnung zu Verzugszinsen. Für Geschäftskunden werden diese Zinsen auf Basis des Refinanzierungssatzes der EZB zuzüglich 10 Punkten berechnet, mit einer pauschalen Beitreibungsentschädigung von 40 Euro pro unbezahlter Rechnung, unbeschadet höherer tatsächlicher Kosten.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises einschließlich Nebenkosten Eigentum von Sunrak. Bis zur vollständigen Zahlung darf der Kunde die Ware nicht weiterverkaufen, umarbeiten, irreversibel montieren, verpfänden oder als Sicherheit hinterlegen ohne schriftliche Zustimmung von Sunrak.

Der Gefahrübergang erfolgt nach den im Angebot vorgesehenen Lieferbedingungen (Incoterms). Bei Verkauf ab Werk, EXW oder mit Übergabe an einen vom Kunden gewählten oder akzeptierten Spediteur erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe an den Spediteur. Für Verbraucher bleiben die zwingenden Regeln des Verbraucherrechts anwendbar.

7. Lieferung, Kontrolle und Beweissicherung

Die Lieferfristen werden in gutem Glauben auf Basis der zum Zeitpunkt des Angebots verfügbaren Informationen mitgeteilt. Standard-Lieferzeit: 4-8 Wochen zwischen Anzahlung und Lieferung in EU, bis zu 12 Wochen für umfangreiche Parkplatzüberdachungen oder komplexe Sonderanfertigungen.

Der Kunde muss am Liefertag anwesend oder vertreten sein, geeigneten Zugang für Lkw vorsehen, die notwendigen Entlademittel bereitstellen (Kran, Gabelstapler bei Volumen) sowie alle erforderlichen Genehmigungen.

Sunrak kann einen Gerichtsvollzieher beauftragen, um die Lieferung, den Zustand der Pakete, die Zugangsbedingungen, die Übergabevorgänge und etwaige Vorbehalte zu protokollieren. Der Kunde akzeptiert, dass dieses Protokoll als Beweismittel im Streitfall verwendet werden kann.

Insbesondere beauftragt Sunrak bei jedem Auftrag über 4.000 € netto einen oder mehrere ordnungsgemäß bevollmächtigte Vertreter (Gerichtsvollzieher oder von CGGK benannter Beauftragter), die sich vor Ort begeben, um die Lieferung am Standort des Kunden zu protokollieren. Der Kunde verpflichtet sich, ihnen am vereinbarten Tag freien Zugang zu gewähren, und akzeptiert, dass ihr Protokoll hinsichtlich Konformität, Zustand und tatsächlicher Übergabe der Strukturen maßgeblich ist.

Der Kunde muss die Ware bei Annahme prüfen und alle Vorbehalte präzise, vollständig und begründet auf dem Lieferschein oder durch andere unmittelbar verfügbare Beweismittel (datierte Fotos, Video, sofortige E-Mail) formulieren. Pauschale Vorbehalte wie „unter Vorbehalt der Auspackung" reichen nicht aus.

Zwischen Geschäftskunden gilt jeder bei Lieferung nicht reservierte sichtbare Mangel als akzeptiert. Jeder versteckte Mangel ist binnen 48 Stunden nach Lieferung oder Entdeckung schriftlich mit Fotos und Beweisen zu melden. Andernfalls gilt die Lieferung als vertragsgemäß, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Gewährleistung.

8. Verzögerungen außerhalb des Einflussbereichs von Sunrak

Sunrak haftet nicht für Verzögerungen oder vorübergehende Unmöglichkeit der Erfüllung aus Gründen außerhalb des Einflussbereichs, insbesondere: Lieferantenverzug, Komponentenmangel, Transportstörungen, Streik, Hafenblockade, Zoll, Behördenprüfung, Wetterereignisse, Unfall, höhere Gewalt, Pandemie, Konflikt, Spediteursausfall, fehlerhafte oder fehlende Kundeninformation.

In diesen Fällen verlängern sich die Fristen automatisch um einen angemessenen Zeitraum. Verzögerungen rechtfertigen keine automatische Stornierung, Restbetragsverweigerung, Strafe, Einbehaltung, Entschädigung für entgangene PV-Erträge, entgangene Förderungen, Betriebsausfall, entgangenen Gewinn oder indirekten Schaden, außer bei nachgewiesenem groben Verschulden von Sunrak.

Höhere Gewalt im Sinne des § 313 BGB umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, externe Streiks, Transportblockaden, behördliche Anordnungen, außergewöhnliche Versorgungsstörungen.

9. Installation, Montage und Kundenpflichten

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, werden die Produkte ohne Montageleistung verkauft. Die deutschsprachige Montageanleitung im Lieferumfang ist für die Selbstmontage durch handwerklich versierte Privatpersonen oder lokale Handwerker konzipiert. Wird die Montage von Sunrak angeboten, erfolgt sie zu separatem Preis oder als ausgewiesene Position im Angebot.

Der Kunde ist verantwortlich für das Grundstück, die Bauvorbereitung (Erdarbeiten, Betonfundamente nach Spezifikation), behördliche Genehmigungen (Baugenehmigung, Bauanzeige), Erklärungen, Bodenanpassung, erdverlegte Leitungen, Baustellensicherheit, Zugänglichkeit und nicht angebotene Personal- oder Materialressourcen.

Der Kunde ist allein verantwortlich für den elektrischen Anschluss der PV-Module an seine Anlage (durch qualifizierte Elektrofachkraft) und ggf. die Erfüllung der Solarpflicht-Anforderungen seines Bundeslandes.

10. Baurecht, Förderungen und behördliche Konformität

Der Kunde ist allein verantwortlich für die Prüfung der baurechtlichen Vorschriften, Genehmigungen, Bauanzeigen, Bebauungspläne, Denkmalschutzauflagen oder Wohnungseigentumsregelungen, die auf sein Projekt anwendbar sind.

Informationen zu Solarpflicht-Anforderungen, EEG-Vergütung, Nullsteuersatz, KfW-Förderungen oder Länderprogrammen werden zur Information und nach dem zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Recht gegeben. Sunrak garantiert weder die Bewilligung einer Förderung noch deren Höhe, Auszahlungszeit oder zeitliche Beständigkeit.

11. Gewährleistung

Sunrak-Strukturen genießen:

  • eine strukturelle Garantie von 20 Jahren auf Korrosion, Verformung und mechanische Integrität, vorbehaltlich montagegerechter Verwendung;
  • eine 1-jährige Gewährleistung auf Herstellungsfehler ab Lieferung;
  • die geltende gesetzliche Gewährleistung für Verbraucher.

Die Gewährleistung deckt keine Schäden ab, die auf unsachgemäße Montage, nicht-anleitungsgemäßen Aufbau, ungeeignete Verwendung, Wartungsmangel (jährliche Hochdruckreinigung empfohlen), Produktänderung, außergewöhnliche Wetterereignisse über den DIN-EN-1991-Bemessungslasten, ungeeignetes Fundament, Stoß, Vandalismus, Drittverursachung oder von der Angebotsspezifikation abweichende Nutzung zurückzuführen sind.

12. Sonderanfertigungen und Widerrufsrecht

Nach Kundenspezifikation gefertigte Strukturen können nach Auftragsbestätigung nicht zurückgenommen oder storniert werden, außer bei schriftlicher Zustimmung von Sunrak oder zwingender gesetzlicher Bestimmung.

Für Verbraucher ist nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB das Widerrufsrecht ausgeschlossen für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Nahezu alle Sunrak-Strukturen fallen unter diese Ausnahme, da jede Bestellung nach dem konkreten Standort des Kunden dimensioniert wird (DIN-EN-1991-Zone, exakte Maße, Ankerart). Diese Ausnahme wird dem Kunden bei der Angebotsunterzeichnung erläutert.

13. Auftragsstornierung

Jede Stornierung nach Auftragsbestätigung bedarf der schriftlichen Zustimmung von Sunrak. Wenn Fertigung, Beschaffung, Lieferantenreservierung, Transport oder andere auftragsbezogene Leistungen bereits begonnen wurden, bleibt die Anzahlung (oder bei Sonderanfertigungen die 100 % Zahlung) als Mindestabdeckung der Kosten bei Sunrak, unbeschadet höherer tatsächlicher Kosten.

14. Exportbestimmungen, USt und Auslandsformalitäten

Bei Lieferungen oder Verwendung außerhalb Deutschlands ist der Kunde allein verantwortlich für Einfuhrformalitäten, lokale Steuern, Zölle, behördliche Genehmigungen und lokale Normvorgaben (NF EN in Frankreich, CTE in Spanien, NTC in Italien, BS EN in UK).

Rechnungsstellung erfolgt in Euro. Für Geschäftskunden mit gültiger USt-IdNr. innerhalb der EU kann das Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig.

15. Haftungsbeschränkung

Im Verhältnis zwischen Geschäftskunden ist die Haftung von Sunrak auf direkte, persönliche, bewiesene Schäden in Höhe des tatsächlich für den betreffenden Auftrag gezahlten Betrags begrenzt. Ausgeschlossen sind indirekte Schäden, Betriebsausfall, entgangener PV-Ertrag, Margenverlust, Verlust einer Chance, Förderverlust, Stromabnahmeverluste, Drittforderungen oder Folgen einer von Sunrak nicht zu vertretenden Verzögerung.

Diese Beschränkung gilt nicht bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder gesetzlich nicht beschränkbarer Haftung (insbesondere Personenschäden durch nachgewiesenen Produktmangel).

16. Nutzung der Website

Der Nutzer verpflichtet sich zur loyalen Nutzung der Website, zur Nicht-Störung des Betriebs, zur Nicht-Massenextraktion von Inhalten und zur Nicht-Nutzung von Formularen für betrügerische, missbräuchliche oder den Interessen von Sunrak zuwiderlaufende Anfragen.

17. Geistiges Eigentum

Die Inhalte der Website, Produktdatenblätter, Texte, Bilder, Infografiken, exemplarische DIN-EN-1991-Berechnungsschemata, Logos und grafischen Elemente sind geschützt. Die Marke Sunrak® ist eingetragen. Pläne, Statiknachweise, Stücklisten und Montageanleitungen, die mit jeder Bestellung geliefert werden, bleiben geistiges Eigentum von Sunrak. Der Kunde erhält ein persönliches Nutzungsrecht für den Aufbau seiner eigenen Struktur, jedoch keine Wiederverkaufs- oder Vervielfältigungsrechte.

18. Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung verarbeitet.

19. Mediation, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB unterliegen französischem Recht, vorbehaltlich zwingender entgegenstehender Regeln. Bei Streitigkeiten suchen die Parteien zunächst eine einvernehmliche Lösung.

Wenn der Kunde als Verbraucher handelt, kann er nach vorheriger schriftlicher Reklamation an Sunrak einen Verbrauchermediator anrufen.

Mangels einvernehmlicher Lösung wird die Zuständigkeit nach den anwendbaren Regeln bestimmt. Für Geschäftskunden und soweit rechtlich zulässig wird ausdrücklich die ausschließliche Zuständigkeit des Handelsgerichts Toulouse vereinbart, auch bei mehreren Beklagten, Gewährleistungsklagen, einstweiligen Verfügungen oder Eilverfahren.

20. Annahme

Die Annahme eines Angebots, die Unterschrift, die E-Mail-Zustimmung, die Anzahlungszahlung, die Auftragsbestätigung oder die Nutzung der Website bedeutet die Annahme dieser AGB.